Freizeitgeld

 
Die KoKoBe bekommt auch 2012 Geld für Menschen mit Behinderung. Mit dem Geld können die Menschen Freizeitaktivitäten bezahlen.
 
Das Geld kann nur für Aktivitäten ausgezahlt werden, die auch 2012 stattfinden. Die KoKoBe zahlt ab März Freizeitgeld aus. Quittungen oder Rechnungen aus den Monaten Januar und Februar können somit erst ab März in der KoKoBe eingereicht werden. Bewahren Sie diese bitte hierfür auf!
 
Bei der Auszahlung von Freizeitgeld durch die KoKoBe sind folgende Eckpunkte zu beachten.
 

Eckpunkte vom 30. Mai 2011

 
- für die Weiterleitung der Fördermittel durch KoKoBe und SPZ
 
1. Die Mittel sind für Freizeitaktivitäten bestimmt, an denen behinderte und nicht behinderte Menschen teilnehmen.
2. Es können sowohl Einzelaktivitäten z. B. Kinokarte, als auch fortlaufende Aktivitäten z.B. VHS-Kurs gefördert werden.
3. Die Mittel sind in erster Linie vorgesehen für Menschen, die selbstständig mit oder ohne ambulante Betreuung (Betreutes Wohnen) leben.
4. Als Limit sollte nach Möglichkeit ein Betrag von ca. 30 € pro Kopf und Jahr nicht überschritten werden.
5. Es soll eine möglichst gleichmäßige Verteilung auf die einzelnen Monate erfolgen.
6. Die Mittel sollen möglichst gleichmäßig zwischen den Geschlechtern aufgeteilt werden.
7. Die Mittel sind bis zum 31.12. auszuzahlen.
8. Die KoKoBe-Träger und SPZ-Träger bestätigen bis Ende März des nächsten Haushaltsjahres die zweckentsprechende Verwendung der Mittel auf dem entsprechenden Vordruck. Nicht verausgabte Mittel sind an den LVR zurück zu zahlen.
9. Die KoKoBe-Träger und SPZ-Träger sind verpflichtet, die Belege 5 Jahre aufzubewahren.
10. Als Belege können z. B. anerkannt werden: Rechnungsbelege, Quittungen, Eintrittskarten oder entsprechende Bestätigungen der KoKoBe oder des SPZ über diese Aktivität, sofern die Eintrittskarte nicht mehr vorliegt, Mitgliedsbestätigungen, Mitgliedsbeiträge.
 

Weitere Informationen

 
Das LVR-Dezernat Soziales und Integration informiert in einem Rundschreiben über die Finanzierung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen. Das Rundschreiben und die dazugehörige Ausschuss-Vorlage können Sie hier herunterladen:
 
Rundschreiben zur Finanzierung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Menschen mit Behinderung (PDF)
 
Ausschuss-Vorlage zur Finanzierung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Menschen mit Behinderung (PDF)